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Kauf und Quarantäne

Artenschutzbestimmungen
Formalitäten beim Kauf
Ratschläge für den Kauf
Transport
Eingewöhnung
Quarantäneterrarium
Erste Fütterung
Quarantäne-Maßnahmen


Artenschutzbestimmungen

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (kurz WA) regelt den Schutz unserer weltweit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Entsprechnend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit wurden auch veschiedene Echsen in die Schutzkategorien I und II aufgenommen. Tiere, die vom Aussterben bedroht sind, wurden in den Anhang I aufgenommen. Der An- und Verkauf dieser Tiere ist ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung verboten. Auf solche vom Aussterben bedrohte Tierarten sollte eh verzichtet werden.

Andere Echsen sind im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgelistet. Die Erhaltungssituation läßt für nicht geschützte oder Anhang II-Arten eine geordnete, kontrollierte Entnahme aus der Natur zu. Die im Zoofachhandel angebotenen Reptilien erfüllen die gesetzlichen Artenschutzvoraussetzungen und können damit legal erworben werden.

Alle in Europa heimischen Amphibien und Reptilien stehen unter Naturschutz. Die Bundesartenschutzverordnung untersagt jegliche Entnahme aus der Natur. Selbst europäische Reptilien, die nachweislich in Menschenobhut nachgezogen wurden, dürfen ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde nicht ge- oder verkauft werden. Vom Aussterben bedrohte Echsen (WA I-Arten und soweit sie nach der Bundesartenschutzverordnung als vom Aussterben bedroht gelten) dürfen nicht ge- oder verkauft werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Tiere nachgezüchtet wurden. Für die Vermarktung solcher Tiere benötigt man eine gesonderte Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde, wobei man wiederum die rechtmäßige und gemeldete Zucht nachzuweisen hat.

Folgende Vorschriften sind im Zusammenhang mit Kauf oder Zucht von Echsen zu beachten:

Nachweispflicht: Als Besitzer eines artengeschützten Tieres müssen Sie den rechtmäßigen Besitz nachweisen. Die sogenannte Cites-Bescheinigung als »Quasi«-Personalausweis erfüllt diese Voraussetzungen für Tiere, die dem Washingtoner Artenschutzvorschutzübereinkommen unterliegen. Ohne dieses amtliche Dokument sollten Sie kein Tier, das im Washingtoner Artenschutzübereinkommen aufgeführt ist, an- oder verkaufen.

Anzeigepflicht: Der Besitzer eines artengeschützten Tieres hat den Besitz dieses Tieres unverzüglich der zuständigen Naturschutzhehörde (im Regelfall das Landratsamt oder das Regierungspräsidiurn) anzuzeigen. Folgende Angaben sind hierbei erforderlich: Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck, Kennzeichen und Registrierungsnummer der Cites-Bescheinigung.

Wichtig: Beachten Sie bitte, daß sich die gesetzlichen Bestimmungen und der Schutzcharakter der einzelnen Reptilienarten ständig ändern und den Gegebenheiten in der Natur – den Biotopveränderungen – angepaßt werden.



Formalitäten beim Kauf

In jedem gut geführten Zoofachgeschäft ist es heute selbstverständlich, daß dem Käufer eine Käufer eine eine detaillierte Kaufbescheinigung ausgestellt wird. Die dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriehe (ZZF) angeschlossenen Zoofachgeschäfte halten hierfür einen »Heimtier-Paß« bereit. Aus diesem Vertrag sollte hervorgehen: Datum des Kaufs, Reptilienart beziehungsweise Unterart, Nummer der Cites-Bescheinigung. Kaufpreis, Anschriften des Verkäufers und Käufers. Auch das Geschlecht des Tieres sollte vermerkt sein, wenn der Verkäufer eine Geschlechtsbestimmung hat vornehmen lassen und es dem Käufer Käufer hierauf entscheidend ankommt. Auch bei Tausch, Leihgabe, Zuchtgemeinschaften oder Schenkung sind möglichst konkrete schriftliche Vereinbarungen, wie beim Kaufvertrag, zu treffen.



Ratschläge für den Kauf

Bei der Auswahl der Echsen sollten Sie sich viel Zeit zum Beobachten der Tiere nehmen. Achten Sie dabei auf folgende Merkmale:

  • Die Echse muß in einem guten Ernährungszustand sein: Rippen, Rückenwirbel und Beckenknochen dürfen sich nicht allzu deutlich unter der Haut abzeichnen und die die Augen nicht zu tief in den Höhlen liegen. Oberschenkel und Schwanzwurzel sollten Muskeln aufweisen, die Haut in diesem Bereich darf also keine tiefen Falten haben. Das Tier sollte während seiner Aktivitätsphase mit wachen Augen wahrnehmen, was in seiner Umgebung passiert. Eine gesunde Echse reagiert auf Störungen mit Flucht oder versucht zu beißen.

  • Das Maul der Echse muß geschlossen sein. Wenn es immer wieder ruckweise geöffnet wird und Schaumbläschen um die Maulspalte, auf den Nasenoffnungen oder auf den Augen zu erkennen sind, ist das Tier erkältet. In einem solchen Fall sollten Sie vom Kauf absehen.

  • Wenn die Haut der Echse Pusteln oder Beulen aufweist, liegen meist Stoffwechselstörungen oder Hautmykosen vor. Sind Häutungsreste nur schwer zu entfernen oder die Zehen, besonders häufig bei Geckos oder Skinken, durch Häutungsschwierigkeiten abgeschnürt, ist der Stoffwechsel ebenfalls gestört. Solche Krankheiten lassen sich nur schwer behandeln, Sie sollten ein Tier mit den genannten Symptomen nicht kaufen. Narben von Bißwunden oder ein abgebrochener Schwanz sind Schönheitsfehler, die das Tier kaum beeinträchtigen.

  • Achten Sie auf Außenparasiten. Dabei müssen Sie alle Tiere in einem Terrarium beobachten. Ist ein Tier befallen, weisen meist auch die anderen Echsen Parasiten auf. Ein mäßiger Befall von Außenparasiten schadet einer gesunden Echse nicht so, daß man auf man auf auf sie verzichten sollte.



Transport

Für den Transport setzt der Zoofachhändler oder Züchter die Echse in einen Leinenbeutel. Ist sie klein, nimmt man den Beutel bei kühlem oder kaltem Wetter unter die Jacke, dann ist das Tier durch die Körpertemperatur gewärmt. Eine große Echse wird im Beutel in einen Karton gelegt. Bei kühlem Wetter sollte er aus Styropor sein. Wenn es sehr kalt und der Weg weit ist, schützt man die Echse noch zusätzlich mit einer Wärmflasche. Diese Wärmequelle soll aber Wärmequelle soll aber aber nicht wärmer als 35 °C sein, weil es sonst sonst zu einem Wärmestau und damit zu einer Überhitzung kommt.



Eingewöhnung

Bevor Sie Ihren neuerworbenen Pflegling in das eingerichtete Terrarium setzen, muß er einige Zeit in einem Quarantäneterrarium verbringen. Dort kann sich die Echse an die neue Umgebung gewöhnen, ohne durch Rangkämpfe mit anderen Tieren unter Druck gesetzt zu werden. Außerdem ist es nur so möglich, die Nahrungsaufnahme zu kontrollieren und die notwendige Kotuntersuchung durchführen zu lassen.



Quarantäneterrarium

Bereiten Sie vor dem Kauf der Echse das Quarantäneterrarium vor. Ein ausgedientes Aquarium eignet sich durchaus dafür. Als Richtwert für die Größe kann etwa die Hälfte der in in den Echsenbeschreibungen angegebenen Maße angenommen werden. Das Terrarium wird mit einem Deckel aus Holzleisten, die mit feinmaschigem Draht bespannt werden, abgedeckt. Eine Seitenlüftung ist nicht erforderlich. Für Beleuchtung und Beheizung sorgt eine Reflektorlampe oder ein Dunkelstrahler. Eine zusätzliche Bodenheizung müssen Sie nur dann installieren, wenn es nachts zu kalt wird.

Für die Einrichtung ist es empfehlenswert als Bodenbedeckung eine Moltoprenmatte zu benutzen, diese ist einfach zu reinigen und zu desinfizieren. Außerdem dient sie manchen Echsen als Deckung. Auch die Luftfeuchtigkeit kann reguliert werden, indem Sie die saugfähige Matte entsprechend anfeuchten. Für Basilisken und Agamen ist eine Moltoprenmatte nicht geeignet, weil diese Echsen mit ihren Krallen daran hängen bleiben. Verwenden Sie deshalb Papiervlies. Sie müssen aber damit rechnen, daß das Vlies von ungestümen Echsen immer wieder zusammengeschoben wird. Der Trinkwasserbehälter dient Echsen, die gerne baden, gleichzeitig als Badebehälter. Er sollte dann so groß sein, daß die Echse ganz hineinpaßt. Für Baumbewohner legen Sie einen Kletterast in das Terrarium, für scheue und hektisch hektisch reagierende Tiere eine halbierte Tonröhre, Zierkork oder Borke als Versteckmöglichkeit. Ist die Echse besonders unruhig, verhängen Sie die Frontseite des Terrariums mit einem Tuch oder mit Papier. Erst wenn sich das Tier vollkommen beruhigt hat, kann der Sichtschutz entfernt werden. Wenn Sie besonders vorsichtig sein wollen, nehmen Sie Tuch oder Papier zunächst nur teilweise und erst nach einigen Tagen ganz fort.

Pflegehinweis: Haben Sie an Ihrer Echse Zecken oder Milben festgestellt, muß das Tier im Transportbeutel behandelt werden, bevor es ins Quarantäneterrarium gesetzt wird.



Erste Fütterung

Pflanzenfressenden Echsen können schon am zweiten Tag Blätter oder Früchte angeboten werden.

Animalisch lebende Echsen erhalten erst vier bis sieben Tage nach ihrer Ankunft Nahrung. Um den Appetit anzuregen, geben Sie Futtertiere lebend ins Terrarium. Setzen Sie nicht zu viele auf einmal ein und beobachten Sie die Echse. Mäuse, Grillen oder Schaben, die nach einigen Stunden noch nicht gefressen sind, müssen wieder entfernt werden, da sie eine durch den noch nicht verarbeiteten Ortswechsel desolate Echse anfressen könnten.

Abwechslungsreiches Nahrungsangebot ist besonders wichtig. Verschiedene Farben und Düfte der vegetarischen Futtermittel und die unterschiedliche Fortbewegung lebender Futtermittel können den Appetit Ihre Pfleglings reizen. Nehmen Sie sich in der Eingewöhnungsphase Zeit für die Beobachtung Ihrer Echse. Auf diese Art lernen Sie, wieviel Futter sie braucht. Verweigert das Tier länger als zwei Wochen die Nahrungsaufnahme und verliert während dieser Zeit sich an an Gewicht, muß es zwangsgefüttert werden.



Quarantäne-Maßnahmen

Während der Quarantäne muß der Kot der Echse untersucht werden.

  • Ist der Kot breiig und riecht durchdringend, liegt meist eine Entzündung im Verdauungstrakt vor. Bei mit Fischen ernährten Waranen ist das allerdings normal.

  • Blutiger Kot weist auf eine Schädigung des Darmes hin. Dieses ist nicht zu verwechseln mit der rötlichen Färbung nach einer Fütterung mit Heuschrecken.

  • Wenn Sie Würmer im Kot finden, müssen Sie sie einsammeln und vom bestimm lassen. Ein Wurmbefall ist aber auch möglich, wenn keine Würmer gefunden werden. Deshalb dem Tierarzt in jedem Fall eine möglichst frische Probe vorlegen. Nur er kann feststellen. ob Wurmeier vorhanden sind und notfalls eine Behandlung einleiten.

 
 
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