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Kauf und Quarantäne
Artenschutzbestimmungen | |
| Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
(kurz WA) regelt den Schutz unserer weltweit bedrohten Tier- und Pflanzenarten.
Entsprechnend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit wurden auch veschiedene
Echsen in die Schutzkategorien I und II aufgenommen. Tiere, die vom Aussterben
bedroht sind, wurden in den Anhang I aufgenommen. Der An- und Verkauf dieser Tiere
ist ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung verboten. Auf solche vom Aussterben
bedrohte Tierarten sollte eh verzichtet werden. Andere Echsen sind im Anhang
II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgelistet. Die Erhaltungssituation
läßt für nicht geschützte oder Anhang II-Arten eine geordnete, kontrollierte Entnahme
aus der Natur zu. Die im Zoofachhandel angebotenen Reptilien erfüllen die gesetzlichen
Artenschutzvoraussetzungen und können damit legal erworben werden. Alle
in Europa heimischen Amphibien und Reptilien stehen unter Naturschutz. Die Bundesartenschutzverordnung
untersagt jegliche Entnahme aus der Natur. Selbst europäische Reptilien, die nachweislich
in Menschenobhut nachgezogen wurden, dürfen ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung
der zuständigen Naturschutzbehörde nicht ge- oder verkauft werden. Vom Aussterben
bedrohte Echsen (WA I-Arten und soweit sie nach der Bundesartenschutzverordnung
als vom Aussterben bedroht gelten) dürfen nicht ge- oder verkauft werden. Dies
gilt selbst dann, wenn die Tiere nachgezüchtet wurden. Für die Vermarktung solcher
Tiere benötigt man eine gesonderte Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde,
wobei man wiederum die rechtmäßige und gemeldete Zucht nachzuweisen hat. Folgende
Vorschriften sind im Zusammenhang mit Kauf oder Zucht von Echsen zu beachten: Nachweispflicht:
Als Besitzer eines artengeschützten Tieres müssen Sie den rechtmäßigen Besitz
nachweisen. Die sogenannte Cites-Bescheinigung als »Quasi«-Personalausweis erfüllt
diese Voraussetzungen für Tiere, die dem Washingtoner Artenschutzvorschutzübereinkommen
unterliegen. Ohne dieses amtliche Dokument sollten Sie kein Tier, das im Washingtoner
Artenschutzübereinkommen aufgeführt ist, an- oder verkaufen. Anzeigepflicht:
Der Besitzer eines artengeschützten Tieres hat den Besitz dieses Tieres unverzüglich
der zuständigen Naturschutzhehörde (im Regelfall das Landratsamt oder das Regierungspräsidiurn)
anzuzeigen. Folgende Angaben sind hierbei erforderlich: Art, Alter, Geschlecht,
Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck, Kennzeichen und Registrierungsnummer
der Cites-Bescheinigung. Wichtig: Beachten Sie bitte, daß sich die
gesetzlichen Bestimmungen und der Schutzcharakter der einzelnen Reptilienarten
ständig ändern und den Gegebenheiten in der Natur den Biotopveränderungen
angepaßt werden. | |
Formalitäten
beim Kauf | |
| In jedem gut geführten
Zoofachgeschäft ist es heute selbstverständlich, daß dem Käufer
eine Käufer eine eine detaillierte Kaufbescheinigung ausgestellt wird. Die
dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriehe (ZZF) angeschlossenen Zoofachgeschäfte
halten hierfür einen »Heimtier-Paß« bereit. Aus diesem Vertrag sollte
hervorgehen: Datum des Kaufs, Reptilienart beziehungsweise Unterart, Nummer der
Cites-Bescheinigung. Kaufpreis, Anschriften des Verkäufers und Käufers.
Auch das Geschlecht des Tieres sollte vermerkt sein, wenn der Verkäufer eine
Geschlechtsbestimmung hat vornehmen lassen und es dem Käufer Käufer
hierauf entscheidend ankommt. Auch bei Tausch, Leihgabe, Zuchtgemeinschaften oder
Schenkung sind möglichst konkrete schriftliche Vereinbarungen, wie beim Kaufvertrag,
zu treffen. | |
Ratschläge
für den Kauf | |
| Bei der
Auswahl der Echsen sollten Sie sich viel Zeit zum Beobachten der Tiere nehmen.
Achten Sie dabei auf folgende Merkmale: | |
| Die Echse muß in einem guten Ernährungszustand
sein: Rippen, Rückenwirbel und Beckenknochen dürfen sich nicht allzu
deutlich unter der Haut abzeichnen und die die Augen nicht zu tief in den Höhlen
liegen. Oberschenkel und Schwanzwurzel sollten Muskeln aufweisen, die Haut in
diesem Bereich darf also keine tiefen Falten haben. Das Tier sollte während
seiner Aktivitätsphase mit wachen Augen wahrnehmen, was in seiner Umgebung
passiert. Eine gesunde Echse reagiert auf Störungen mit Flucht oder versucht
zu beißen. Das Maul der Echse muß geschlossen sein.
Wenn es immer wieder ruckweise geöffnet wird und Schaumbläschen um die
Maulspalte, auf den Nasenoffnungen oder auf den Augen zu erkennen sind, ist das
Tier erkältet. In einem solchen Fall sollten Sie vom Kauf absehen. Wenn
die Haut der Echse Pusteln oder Beulen aufweist, liegen meist Stoffwechselstörungen
oder Hautmykosen vor. Sind Häutungsreste nur schwer zu entfernen oder die
Zehen, besonders häufig bei Geckos oder Skinken, durch Häutungsschwierigkeiten
abgeschnürt, ist der Stoffwechsel ebenfalls gestört. Solche Krankheiten
lassen sich nur schwer behandeln, Sie sollten ein Tier mit den genannten Symptomen
nicht kaufen. Narben von Bißwunden oder ein abgebrochener Schwanz sind Schönheitsfehler,
die das Tier kaum beeinträchtigen. Achten Sie auf Außenparasiten.
Dabei müssen Sie alle Tiere in einem Terrarium beobachten. Ist ein Tier befallen,
weisen meist auch die anderen Echsen Parasiten auf. Ein mäßiger Befall
von Außenparasiten schadet einer gesunden Echse nicht so, daß man
auf man auf auf sie verzichten sollte. | |
Transport | |
| Für den Transport
setzt der Zoofachhändler oder Züchter die Echse in einen Leinenbeutel.
Ist sie klein, nimmt man den Beutel bei kühlem oder kaltem Wetter unter die
Jacke, dann ist das Tier durch die Körpertemperatur gewärmt. Eine große
Echse wird im Beutel in einen Karton gelegt. Bei kühlem Wetter sollte er
aus Styropor sein. Wenn es sehr kalt und der Weg weit ist, schützt man die
Echse noch zusätzlich mit einer Wärmflasche. Diese Wärmequelle
soll aber Wärmequelle soll aber aber nicht wärmer als 35 °C sein, weil
es sonst sonst zu einem Wärmestau und damit zu einer Überhitzung kommt. | |
Eingewöhnung | |
| Bevor Sie Ihren neuerworbenen
Pflegling in das eingerichtete Terrarium setzen, muß er einige Zeit in einem
Quarantäneterrarium verbringen. Dort kann sich die Echse an die neue Umgebung
gewöhnen, ohne durch Rangkämpfe mit anderen Tieren unter Druck gesetzt
zu werden. Außerdem ist es nur so möglich, die Nahrungsaufnahme zu
kontrollieren und die notwendige Kotuntersuchung durchführen zu lassen. | |
Quarantäneterrarium | |
| Bereiten Sie vor dem
Kauf der Echse das Quarantäneterrarium vor. Ein ausgedientes Aquarium eignet
sich durchaus dafür. Als Richtwert für die Größe kann etwa
die Hälfte der in in den Echsenbeschreibungen angegebenen Maße angenommen
werden. Das Terrarium wird mit einem Deckel aus Holzleisten, die mit feinmaschigem
Draht bespannt werden, abgedeckt. Eine Seitenlüftung ist nicht erforderlich.
Für Beleuchtung und Beheizung sorgt eine Reflektorlampe oder ein Dunkelstrahler.
Eine zusätzliche Bodenheizung müssen Sie nur dann installieren, wenn
es nachts zu kalt wird. Für die Einrichtung ist es empfehlenswert als
Bodenbedeckung eine Moltoprenmatte zu benutzen, diese ist einfach zu reinigen
und zu desinfizieren. Außerdem dient sie manchen Echsen als Deckung. Auch
die Luftfeuchtigkeit kann reguliert werden, indem Sie die saugfähige Matte
entsprechend anfeuchten. Für Basilisken und Agamen ist eine Moltoprenmatte
nicht geeignet, weil diese Echsen mit ihren Krallen daran hängen bleiben.
Verwenden Sie deshalb Papiervlies. Sie müssen aber damit rechnen, daß
das Vlies von ungestümen Echsen immer wieder zusammengeschoben wird. Der
Trinkwasserbehälter dient Echsen, die gerne baden, gleichzeitig als Badebehälter.
Er sollte dann so groß sein, daß die Echse ganz hineinpaßt.
Für Baumbewohner legen Sie einen Kletterast in das Terrarium, für scheue
und hektisch hektisch reagierende Tiere eine halbierte Tonröhre, Zierkork
oder Borke als Versteckmöglichkeit. Ist die Echse besonders unruhig, verhängen
Sie die Frontseite des Terrariums mit einem Tuch oder mit Papier. Erst wenn sich
das Tier vollkommen beruhigt hat, kann der Sichtschutz entfernt werden. Wenn Sie
besonders vorsichtig sein wollen, nehmen Sie Tuch oder Papier zunächst nur
teilweise und erst nach einigen Tagen ganz fort. Pflegehinweis: Haben
Sie an Ihrer Echse Zecken oder Milben festgestellt, muß das Tier im Transportbeutel
behandelt werden, bevor es ins Quarantäneterrarium gesetzt wird. | |
Erste Fütterung | |
| Pflanzenfressenden
Echsen können schon am zweiten Tag Blätter oder Früchte angeboten
werden. Animalisch lebende Echsen erhalten erst vier bis sieben Tage nach
ihrer Ankunft Nahrung. Um den Appetit anzuregen, geben Sie Futtertiere lebend
ins Terrarium. Setzen Sie nicht zu viele auf einmal ein und beobachten Sie die
Echse. Mäuse, Grillen oder Schaben, die nach einigen Stunden noch nicht gefressen
sind, müssen wieder entfernt werden, da sie eine durch den noch nicht verarbeiteten
Ortswechsel desolate Echse anfressen könnten. Abwechslungsreiches Nahrungsangebot
ist besonders wichtig. Verschiedene Farben und Düfte der vegetarischen Futtermittel
und die unterschiedliche Fortbewegung lebender Futtermittel können den Appetit
Ihre Pfleglings reizen. Nehmen Sie sich in der Eingewöhnungsphase Zeit für
die Beobachtung Ihrer Echse. Auf diese Art lernen Sie, wieviel Futter sie braucht.
Verweigert das Tier länger als zwei Wochen die Nahrungsaufnahme und verliert
während dieser Zeit sich an an Gewicht, muß es zwangsgefüttert
werden. | |
Quarantäne-Maßnahmen | |
| Während
der Quarantäne muß der Kot der Echse untersucht werden. | |
| Ist der Kot
breiig und riecht durchdringend, liegt meist eine Entzündung im Verdauungstrakt
vor. Bei mit Fischen ernährten Waranen ist das allerdings normal. Blutiger
Kot weist auf eine Schädigung des Darmes hin. Dieses ist nicht zu verwechseln
mit der rötlichen Färbung nach einer Fütterung mit Heuschrecken. Wenn
Sie Würmer im Kot finden, müssen Sie sie einsammeln und vom bestimm
lassen. Ein Wurmbefall ist aber auch möglich, wenn keine Würmer gefunden
werden. Deshalb dem Tierarzt in jedem Fall eine möglichst frische Probe vorlegen.
Nur er kann feststellen. ob Wurmeier vorhanden sind und notfalls eine Behandlung
einleiten. | | | |
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